Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Insolvenzrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in Insolvenzverfahren.
Gläubigervertretung
Wir unterstützen Sie bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Interessen. Hierzu bieten wir folgende Leistungen an:
- Forderungsanmeldung,
- Vertretung von Gläubigern in mittleren und großen Insolvenzverfahren, (Forderungsanmeldung, Vertretung in Gläubigerversammlungen, fortlaufende Information über den Sachstand des Verfahrens),
- Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Insolvenzverwaltern (Ansprüche aufgrund von Sicherungsrechten (wie zum Beispiel Bürgschaften) und Aussonderungsansprüchen (wie zum Beispiel bei vereinbarten Eigentumsvorbehalten),
- Abwehr von Ansprüchen, die Insolvenzverwalter gegenüber Gläubigern geltend machen (wegen Zahlungen und sonstiger Leistungen des Schuldners vor Insolvenzeröffnung).
Beratung von Insolvenzschuldnern
Wir beraten Handelsgesellschaften und natürliche Personen, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, in wirtschaftlichen Krisen und prüfen, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht. Bei bestehender Insolvenzreife beraten wir Unternehmen bei der Insolvenzantragstellung.
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